
Lärmschutzfensterprogramm
Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2023 können Anträge nach dem „Lärmschutzfensterprogramm“ eingereicht werden.
Über den Programmstart und die Kontaktstelle für die Antragstellung wird zu gegebener Zeit in Presse und Internet informiert. Eine Vorab-Registratur ist nicht möglich.