Lärmaktionsplan

Mädchen vor Lärmkarte

Aktuelle Planfortschreibung bis Mitte 2024

Die Lärmaktionsplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie verfolgt das Ziel, durch Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen den Umgebungslärm langfristig zu reduzieren sowie Ruhige Gebiete zu schützen und zu bewahren.

Sie ist Pflichtaufgabe der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) stellt einen bundesweiten Lärmaktionsplan mit Maßnahmen für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes auf. Die Gemeinde stellt einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm und Lärm der Stadtbahnstrecken sowie für „Ruhige Gebiete“ in ihrem Stadtgebiet auf. Der punktuell auftretende Gewerbe- und Industrielärm (sog. IED-Anlagen) ist meistens lokal begrenzt und deutlich weniger ausgeprägt. Er wird nicht im Lärmaktionsplan, sondern anlagenbezogen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die TA-Lärm geregelt. 

Aktuelle Lärmkarten sind online

Alle 5 Jahre besteht die Pflicht nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie die strategischen Lärmkarten fortzuschreiben. Die Kartierung für den Straßenverkehr, sonstigen Schienenverkehr (Stadtbahn) und für Gewerbe (sog. IED-Anlagen) erfolgt durch die Stadt Bielefeld. Für die Kartierung des Bundesschienenverkehrs ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.

Strategische Lärmkarten (Runde 4) liegen in der aktuellen Fassung von 2022 vor. Sie sind seit Juli 2023 unter www.umgebungslaerm.nrw.de und unter archiv.bielefeld-wird-leiser.de veröffentlicht.

Die strategischen Lärmkarten vermitteln einen Eindruck von der Lärmbelastung verschiedener Lärmquellen (im Bildausschnitt links vom Gesamtstraßenverkehrslärm). Die Lärmpegel werden in Klassen mit 5 dB-Sprüngen ab 55 dB(A) LDEN (Gesamttag 24 Stunden) und ab 50 dB(A) LNight (Nacht 8 Stunden) dargestellt.

Die aktuellen Karten aus der vierten Aufstellungsrunde wurden mit geänderten, mittlerweile EU-weit vereinheitlichten Berechnungsverfahren ermittelt. Daher ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Kartierungsergebnissen 2017 nicht möglich.

Bei Überschreitung bestimmter Auslöseschwellen werden Lärmminderungsmaßnahmen erwogen oder vorgesehen. Ziel ist es hierdurch Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen zu mindern. Eine dauerhaft verbesserte Lebensqualität und ungestörter Schlaf sollen ermöglicht werden. In Bielefeld werden nach Lärmwirkungsforschung und Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen Lärmmittelungspegel von 65 dB(A) am Gesamttag (sog. 24-Stunden-Wert LDEN) und von 55 dB(A) in der Nacht (sog. Nachtwert LNight) angewendet.

Mit dem dritten Lärmaktionsplan hat der Rat diese Anwendung 2022 beschlossen.

Eine Planung von Lärmminderungsmaßnahmen für alle Lärmbrennpunkte in der Stadt ist eine langfristige Daueraufgabe, die über die Möglichkeiten eines einzelnen Lärmaktionsplans weit hinausgeht. Deshalb wird seit der Aufstellung des dritten Lärmaktionsplans der Fokus konzentriert auf mehrfachbelastete Bereiche gelegt. Hier ist der Handlungsdruck höher, es bestehen eher Chancen für Maßnahmenkombinationen und die Zahl der Lärmbrennpunkte ist überschaubarer. Damit liegen erfahrungsgemäß bessere Ausgangsbedingungen für eine Maßnahmenumsetzung vor.

Bielefeld ist oberhalb der Auslöseschwellen aktuell von Mehrfachbelastungen durch Gesamtstraßenlärm und Bundesschienenlärm sowie durch Gesamtstraßenlärm und Stadtbahnlärm betroffen. 
 

Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überprüfen und wenn weiterhin Lärmprobleme bestehen fortzuschreiben. Der vierte Aktionsplan ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18. Juli  2024 fertigzustellen.

Die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen des ersten Lärmaktionsplans und des zweiten Lärmaktionsplans sowie die Maßnahmen des dritten Lärmaktionsplans werden weiterverfolgt. Die Maßnahmenkarte und der Umsetzungsstand für die Lärmminderungsmaßnahmen sind unter www.bielefeld-wird-leiser.de veröffentlicht.

Die Lärmminderungswirkungen der zur Durchführung empfohlenen Maßnahmen aus dem dritten Lärmaktionsplan sind unterschiedlich hoch. Maßnahmen, wie lärmarme Fahrbahnbeläge oder eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 oder Lärmschutzfenster sind für Betroffene wahrnehmbar. Sie sind gegenüber Fahrbahnsanierungen mit konventionellem Asphalt oder im Vergleich mit einer geringen Abstandsvergrößerung von der Gebäudefassade zur Fahrbahn in der Regel wirkungsvoller und deshalb meistens zu priorisieren. Bei Lärmschutzfenstern gibt es je nach Konstruktion und Güte verschiedene Fensterklassen, die eine Schalldämmung bis weit über 25 dB(A) abdecken. Allerdings ist mit dieser Maßnahme eine Lärmminderung außerhalb des Gebäudes im sog. Außenbereich nicht möglich.

Für eine geschätzte Anzahl von mehreren tausend Betroffenen mit Lärmpegeln ab 65/55 dB(A) LDEN/LNight kann die an die EU zu meldende Pegelminderung eintreten. Um die Entlastung zu erzielen, ist die Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmminderungskonzepten der Handlungsräume notwendig.